
Kurz gesagt
Die meisten Verfärbungen an der Zahnoberfläche entstehen durch Ablagerungen aus Lebensmitteln und Genussmitteln – allen voran Nikotin, Kaffee, Tee und Rotwein. Solche Verfärbungen lassen sich kosmetisch aufhellen, solange die natürliche Zahnsubstanz vorhanden ist.
Die häufigsten Ursachen
Eine Verfärbung an der Zahnoberfläche wird in den meisten Fällen durch Ablagerungen aus der Nahrung verursacht. Besonders stark färben:
- Nikotin
- Kaffee
- Schwarztee
- Rotwein
- Mundspülungen
- Süßigkeiten
- Blaubeeren und schwarze Johannisbeeren
- Gewürze
Was das Ergebnis beeinflusst
Jede Zahnstruktur ist individuell. Neben äußeren Ablagerungen spielen die natürliche Zahnfarbe, innere Verfärbungen, vorhandene Kronen oder Füllungen und die Einnahme von Medikamenten eine Rolle. Deshalb kann das Ergebnis einer Zahnaufhellung von Person zu Person unterschiedlich ausfallen.
Faustregel: Je stärker die vorhandenen Verfärbungen, desto deutlicher kann das Ergebnis ausfallen. Bei nur leicht verfärbten oder bereits sehr hellen Zähnen ist der Spielraum geringer.
Was sich aufhellen lässt – und was nicht
Grundsätzlich lassen sich Verfärbungen aufhellen, solange die natürliche Grundstruktur des Zahns vorhanden ist. Nicht aufhellen lassen sich Kronen, Brücken und Füllungen – hier wirkt das Gel nicht.
Unsicher, was bei Ihnen möglich ist?
In der Analyse vor jeder Behandlung bestimmen wir Ihre Zahnfarbe und sagen Ihnen ehrlich, was realistisch ist.
5 Gewohnheiten gegen neue Verfärbungen
- Farbstoffe und Fruchtsäuren reduzieren – besonders bei Kaffee, Tee und Rotwein.
- Mit dem Rauchen aufhören – Nikotin ist einer der stärksten Verfärber.
- Elektrisch oder mit Schall putzen – regelmäßig und gründlich.
- Zwischenräume reinigen – mit Zahnseide oder Interdentalbürstchen.
- Regelmäßig zum Zahnarzt und zur Zahnreinigung – so bleiben Oberflächen glatt und sauber.
Wann Sie zuerst zum Zahnarzt sollten
Für ein kosmetisches Bleaching sollten Zähne und Zahnfleisch intakt und frei von Karies sein. Wir empfehlen, dass Ihr letzter Zahnarztbesuch nicht länger als drei Monate zurückliegt. Bei Schmerzen, Empfindlichkeiten oder sichtbaren Schäden gehört der erste Weg in die Zahnarztpraxis.
Mehr zum Unterschied der Verfahren lesen Sie in unserem Artikel Kosmetisches Bleaching oder Zahnarzt?
Wir erbringen keine zahnmedizinischen Leistungen. Unser Bleaching ist rein kosmetisch und richtet sich nach der EU-Richtlinie 2011/84/EU (≤ 0,1 % H₂O₂) und der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009. Dieser Ratgeber ersetzt keine zahnärztliche Beratung.

